Umgang mit Fotos
In Kita und Schule ist dies meist klar geregelt: Sind Eltern einverstanden, unterschreiben sie eine Einverständniserklärung, die der Einrichtung erlaubt, Fotos von dem Kind zu machen und für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen.
Die Einrichtungen hingegen verpflichten sich, dass die Kinder nicht mit personenbezogenen Daten wie z. B. Name und Anschrift im Netz oder in der Zeitung erscheinen, die Grenzen des höchstpersönlichen Lebensbereichs (Wickeln, Umkleide…) gewahrt bleiben und die Fotos nicht weiter gegeben werden.
Nach Auskunft von Erzieherinnen / Erziehern und Lehrerinnen / Lehrern geben immer weniger Eltern ihr Einverständnis. Als Gründe geben Eltern an, verunsichert zu sein, letztlich das Ausmaß der Verbreitung der Bilder nicht abschätzen zu können, nicht genau zu wissen was mit den Bildern passiert und/oder den Text der Einverständniserklärung nicht richtig verstanden zu haben.
Auf Gruppenfotos sind dann die Gesichter der Kinder verpixelt, die Kinder werden gebeten, dem Gruppenfoto fern zu bleiben, oder die Fotografin / der Fotograf muss die Fotos sorgsam auswählen, so dass nur die Kinder zu sehen sind, für die eine Erlaubnis vorliegt. Das Unterthema 1 ist eher allgemein gehalten und dient als Einstieg in den Themenschwerpunkt.