Recht am eigenen Bild

Grundsätzlich gilt das Recht am eigenen Bild sowohl für Erwachsene als auch für Kinder (Babys, Kleinkinder, Kinder). Die abgebildete Person hat das Recht zu entscheiden, ob und in welcher Weise das Bild oder Video veröffentlicht oder verbreitet werden darf.

Anregungen für ergänzende Fragen

  • Wie sieht es im Alltag mit Babys, Kleinkindern und Kindern aus?
  • Wie könnte man damit umgehen, wenn die Kinder noch zu klein sind, um sich zu artikulieren bzw. das Ausmaß noch nicht abschätzen können?

In einigen KiTas und Schulen ist derzeit mit Blick auf die Kinderrechte ein Umdenken spürbar. Teilweise werden zu den Erziehungsberechtigten auch die Kinder selbst gefragt: Gefällt Dir das Foto? Bist Du damit einverstanden, dass das Foto von Dir in der Zeitung, im Internet, in Deinem Portfolio erscheint? Als weitere Beweggründe werden genannt, dass die Kinder schon frühzeitig für einen verantwortungsbewussten Umgang sensibilisiert werden sollen und Erzieherinnen und Erzieher eine Vorbildfunktion übernehmen möchten.

Anregungen für die Diskussion

Studie / Kampagne des Deutschen Kinderhilfswerks e. V. (DKHW)

„Eine […] vom Deutschen Kinderhilfswerk veröffentlichte repräsentative Umfrage kommt zu dem Ergebnis, dass viele Erwachsene ein fehlendes Problembewusstsein in Bezug auf das Persönlichkeitsrecht von Kindern haben, wenn es um die Veröffentlichung von Informationen oder Bildern über Soziale Medien wie WhatsApp, Facebook oder Instagram geht. 34 Prozent derjenigen, die Bilder und Informationen von Kindern posten, gaben an, Kinder dabei gar nicht einzubeziehen, 30 Prozent informieren die Kinder lediglich. Eine explizite Erlaubnis der Kinder holt nur eine Minderheit von 31 Prozent der Befragten ein.“
Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 09. November 2017

Das DKHW spricht sich [durch ihre facebook-Kampagne 2018, — Anm. d. Verf.] jedoch nicht für ein Internet ohne Kinderbilder aus. Die Organisation will allerdings zum Nachdenken anregen.

Bevor ein Foto ins Netz gestellt wird, sollten folgende Fragen beantwortet werden:

  • Würde ich so ein Foto auch von mir ins Netz stellen?
  • Wer kann das sehen?
  • Und ist mein Kind überhaupt damit einverstanden?“ 

Quelle: internet-abc für Eltern

 

Kampagne der Hagener Polizei

„Hören Sie bitte auf, Fotos Ihrer Kinder für jedermann sichtbar bei Facebook und Co zu posten! – Auch Ihre Kinder haben eine Privatsphäre!“
© Polizei NRW Hagen

www.facebook.com/Polizei.NRW.HA

Eine Ergänzung könnte sein, Eltern danach zu fragen, ob sie die Kampagne kennen und wie sie dazu stehen.

Weitere Materialien und empfehlenswerte Links

Deutsches Kinderhilfswerk
Sechs Tipps für den Umgang mit Kinderfotos
www.dkhw.de


klicksafe
Infokarte „Zu nackt fürs Internet?“
10 Schritte für mehr Sicherheit im Umgang mit Kinderfotos
www.klicksafe.de